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Es empfiehlt sich auch, den Registrierbescheid allen Betreuungsgerichten, bei denen der Betreuer Betreuungen führt oder übernehmen will, in Kopie zukommen zu lassen, da der Bescheid nicht von der Behörde an die Gerichte übersandt wird. Es liegt also im Interesse des Betreuers, diesen zu verbreiten. Teilweise wird bei den Gerichten eine Sammelakte für den Berufsbetreuer geführt, bei der Übersendung sollte einer Aufbewahrung in der Sammelakte vorsorglich zugestimmt werden (§ 29 AktO).
 
Es empfiehlt sich auch, den Registrierbescheid allen Betreuungsgerichten, bei denen der Betreuer Betreuungen führt oder übernehmen will, in Kopie zukommen zu lassen, da der Bescheid nicht von der Behörde an die Gerichte übersandt wird. Es liegt also im Interesse des Betreuers, diesen zu verbreiten. Teilweise wird bei den Gerichten eine Sammelakte für den Berufsbetreuer geführt, bei der Übersendung sollte einer Aufbewahrung in der Sammelakte vorsorglich zugestimmt werden (§ 29 AktO).
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==Mitwirkungspflichten==
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==[[Mitwirkungspflicht]]en==
    
Nach erfolgter Registrierung hat der Betreuer folgende Daten in regelmäßigen Abständen der [[Stammbehörde]] zu melden ( {{Zitat de §|25|btog}} BtOG):
 
Nach erfolgter Registrierung hat der Betreuer folgende Daten in regelmäßigen Abständen der [[Stammbehörde]] zu melden ( {{Zitat de §|25|btog}} BtOG):
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