| − | Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Weder für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] noch ][Berufsbetreuer]] gibt es bisher eine Pflicht zur Nutzung des EGVP. Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden. [[Rechtsanwalt|Anwaltliche Berufsbetreuer]] sind lt. BGH aber verpflichtet, Beschwerden gegen Gerichtsbeschlüsse elektronisch (mit dem besonderen Anwaltspostfach - beA) einzureichen, § 14b FamFG. | + | Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Weder für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] noch ][Berufsbetreuer]] gibt es bisher eine Pflicht zur Nutzung des EGVP. Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden. |
| | + | [[Rechtsanwalt|Anwaltliche Berufsbetreuer]] sind lt. BGH aber verpflichtet, Beschwerden gegen Gerichtsbeschlüsse elektronisch (mit dem besonderen Anwaltspostfach - beA) einzureichen, § 14b FamFG (BGH, Beschluss v. 31.01.2023 - XIII ZB 90/22). |