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Für rechtliche Betreuer bestehen mehrere gesetzliche Mitteilungspflichten:
 
Für rechtliche Betreuer bestehen mehrere gesetzliche Mitteilungspflichten:
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==Gegenüber dem [[Betreuungsgericht]]==
 
* Der Betreuer hat dem Gericht gem. § 1864 Abs. 1 BGB wesentliche Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehört zB eine [[Erbschaft]].
 
* Der Betreuer hat dem Gericht gem. § 1864 Abs. 1 BGB wesentliche Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehört zB eine [[Erbschaft]].
 
*Der Betreuer hat dem Gericht nach § 1864 Abs. 2 BGB folgende Umstände mitzuteilen:
 
*Der Betreuer hat dem Gericht nach § 1864 Abs. 2 BGB folgende Umstände mitzuteilen:
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#aus denen sich bei einer beruflich geführten Betreuung ergibt, dass die Betreuung zukünftig ehrenamtlich geführt werden kann.
 
#aus denen sich bei einer beruflich geführten Betreuung ergibt, dass die Betreuung zukünftig ehrenamtlich geführt werden kann.
 
* Der [[Betreuungsverein]] oder die [[Betreuungsbehörde]] als Betreuer ist gemäß § 1818 Abs. 3 BGB zur Mitteilung an das [[Betreuungsgericht]] verpflichtet, wenn ihnen Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Volljährige durch eine oder mehrere natürliche Personen hinreichend betreut werden kann.
 
* Der [[Betreuungsverein]] oder die [[Betreuungsbehörde]] als Betreuer ist gemäß § 1818 Abs. 3 BGB zur Mitteilung an das [[Betreuungsgericht]] verpflichtet, wenn ihnen Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Volljährige durch eine oder mehrere natürliche Personen hinreichend betreut werden kann.
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*Der Betreuer hat das Gericht nach § 1838 Abs. 2 BGB von abweichenden Wünschen bez. der [[Geldanlage]] zu informieren.
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*Der Betreuer hat das Gericht nach § 1838 Abs. 2 BGB von abweichenden Wünschen des Betreuten bez. der [[Geldanlage]] zu informieren.
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* Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht gemäß § 1846 Abs. 1 BGB unverzüglich anzuzeigen, wenn er ein [[Girokonto]], ein [[Anlagegeld|Anlagekonto]] oder ein Depot für den Betreuten eröffnet, Wertpapiere des Betreuten hinterlegt oder Wertpapiere des Betreuten gemäß § 1843 Absatz 3 BGB nicht in einem Depot verwahrt oder hinterlegt.
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* Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht gemäß § 1846 Abs. 1 BGB unverzüglich [[Anzeigepflicht|anzuzeigen]], wenn er ein [[Girokonto]], ein [[Anlagegeld|Anlagekonto]] oder ein Depot für den Betreuten eröffnet, Wertpapiere des Betreuten hinterlegt oder Wertpapiere des Betreuten gemäß § 1843 Absatz 3 BGB nicht in einem Depot verwahrt oder hinterlegt.
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* Der Betreuer hat Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts gemäß § 1847 BGB im Namen des Betreuten beim Betreuungsgericht anzuzeigen; ebenso die Aufgabe eines bestehenden Erwerbsgeschäfts des Betreuten.
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* Der Betreuer hat Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts gemäß § 1847 BGB im Namen des Betreuten beim Betreuungsgericht [[Anzeigepflicht|anzuzeigen]]; ebenso die Aufgabe eines bestehenden Erwerbsgeschäfts des Betreuten.
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*Der Betreuer hat den [[Tod des Betreuten]] dem Gericht mitzuteilen, einen [[Schlussbericht]] zu erstellen und den [[Betreuerausweis]] zurückzugeben (§§ 1863 Abs. 4, 1870 BGB iVm. § 290 Abs. 3 FamFG).
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*Der [[Berufsbetreuer]] (bzw. der [[Betreuungsverein]]} hat bei einer [[Dauervergütung]] unverzüglich Änderungen mitzuteilen, die sich auf die Höhe der Vergütung  auswirken, § 14 Abs. 2 VBVG.
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==Gegenüber der Stammbehörde==
 
*Der [[Berufsbetreuer]] hat der [[Stammbehörde]] nach {{Zitat de §|25|btog}} Abs. 1 BtOG alle Umstände mitzuteilen, die für die [[Registrierung]] relevant sind, zB die Einleitung eines Straf- oder Insolvenzverfahrens.
 
*Der [[Berufsbetreuer]] hat der [[Stammbehörde]] nach {{Zitat de §|25|btog}} Abs. 1 BtOG alle Umstände mitzuteilen, die für die [[Registrierung]] relevant sind, zB die Einleitung eines Straf- oder Insolvenzverfahrens.
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*Der [[Berufsbetreuer]] hat nach einem Umzug die neu zuständige Stammbehörde zu informieren, {{Zitat de §|28|btog}} Abs. 1 BtOG.
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*Der Berufsbetreuer hat der Stammbehörde den Bescheid nach {{Zitat de §|8|vbvg_2023}} Abs. 3 VBVG (verbindliche Vergütungseinstufung) mitzuteilen, {{Zitat de §|25|btog}} Abs. 3 BtOG.
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*Der Berufsbetreuer hat die Stammbehörde über stattgefunden [[Fortbildung]]en zu informieren, {{Zitat de §|29|btog}} BtOG.
 
*Der [[Betreuungsverein]] hat der [[Stammbehörde]] das Ende des Beschäftigungsverhältnisses eines [[Vereinsbetreuer]]s mitzuteilen ({{Zitat de §|13|btregv}} Abs. 2 BtRegV).
 
*Der [[Betreuungsverein]] hat der [[Stammbehörde]] das Ende des Beschäftigungsverhältnisses eines [[Vereinsbetreuer]]s mitzuteilen ({{Zitat de §|13|btregv}} Abs. 2 BtRegV).
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==Videos und Podcasts==
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*[https://betroyt.de/podcast/folge-237-alle-3-jahre-mitteilungs-u-nachweispflicht-nach-dem-btog/ Neu: Podcast betroyt.de zu den nachträglichen Mitteilungspflichten bei Berufsbetreuern an die Stammbehörde]
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==Formulare==
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*[https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_bs_204c&formtecid=2&areashortname=SMJus Formular Mitteilung nach § 1846/1847 BGB, PDF]
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Betreuerpflichten]]
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* [[Mitwirkungspflicht]], [[Nutzungspflicht]]
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* [[Betreuungsgerichtshilfe]]
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* [[Informationspflicht]]
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* [[Datenschutz]], [[IT-Sicherheit]], [[Schuldnerverzeichnis]]
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* [[Waffenfund]], [[Tierschutz]]
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* [[Betreuerpflichten]], [[Auskunftspflicht]], [[Betreuerhaftung]], [[Trennungsgebot]], [[Betreuer (Ehrenamt)]]
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* [[Schweigepflicht]]
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* [[Anzeigepflicht]]
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* [[Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung]]
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* [[Unterstützungspflicht]]
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* [[Beratung]], [[Anlagegeld]]
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* [[Betreuungsgerichtshilfe]], [[Forensik]]
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* [[Amtsermittlungspflicht]]
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* [[Amtspflichtverletzung]]
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* [[Ausschließlichkeitserklärung]]
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* [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach]], [[Interoperabilität]]
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[[Kategorie:Betreuerpflichten]]
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