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Bei der Ausübung des [[Wahlrecht]]es kann ein behinderter Wähler sich ebenfalls einer Person seines Vertrauens bedienen.
 
Bei der Ausübung des [[Wahlrecht]]es kann ein behinderter Wähler sich ebenfalls einer Person seines Vertrauens bedienen.
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==Siehe auch==
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* [[Unterstützte Entscheidungsfindung]]
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* [[Selbstbestimmung]]
    
[[Kategorie:Betreuungspersonen]]
 
[[Kategorie:Betreuungspersonen]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
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