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==Mitwirkungspflichten==
 
==Mitwirkungspflichten==
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Nach erfolgter Registrierung hat der Betreuer folgende Daten in regelmäßigen Abständen der Stammbehörde zu melden ( {{Zitat de §|25|btog}} BtOG):
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Nach erfolgter Registrierung hat der Betreuer folgende Daten in regelmäßigen Abständen der [[Stammbehörde]] zu melden ( {{Zitat de §|25|btog}} BtOG):
 
*2 mal jährlich: aktuelle Betreuungszahlen (mit Aktenzeichen der Gerichte) sowie Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit und den  Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes.
 
*2 mal jährlich: aktuelle Betreuungszahlen (mit Aktenzeichen der Gerichte) sowie Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit und den  Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes.
 
*alle 3 Jahre erneut Führungszeugnis und Schuldnerauskunft.
 
*alle 3 Jahre erneut Führungszeugnis und Schuldnerauskunft.
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