Eine besonders schwerwiegende Entscheidung stellt die Einwilligung in eine Sterilisation dar, weil sie engstens mit der Persönlichkeit des Betroffenen verbunden ist und seine Lebensgestaltung unwiderrufbar in einem sehr wichtigen Punkt festlegt. In die Sterilisation eines Kindes können die Eltern (oder der [[wikipedia:de:Vormund|Vormund]]) nicht einwilligen, siehe § 1631 c BGB. Eine Sterilisation Minderjähriger ist somit unzulässig ({{Zitat de §|1631c|bgb}} BGB), diejenige eines Volljährigen nur unter den strengen Einschränkungen des {{Zitat de §|1830|bgb}} BGB möglich. | Eine besonders schwerwiegende Entscheidung stellt die Einwilligung in eine Sterilisation dar, weil sie engstens mit der Persönlichkeit des Betroffenen verbunden ist und seine Lebensgestaltung unwiderrufbar in einem sehr wichtigen Punkt festlegt. In die Sterilisation eines Kindes können die Eltern (oder der [[wikipedia:de:Vormund|Vormund]]) nicht einwilligen, siehe § 1631 c BGB. Eine Sterilisation Minderjähriger ist somit unzulässig ({{Zitat de §|1631c|bgb}} BGB), diejenige eines Volljährigen nur unter den strengen Einschränkungen des {{Zitat de §|1830|bgb}} BGB möglich. |