Jedoch wären von diesem alten Heilkundebegriff auch christliche und andere religiöse Kulte sowie Seelsorgepraktiken umfasst gewesen. Auch deshalb und wegen der gebotenen verfassungsmäßigen Auslegung ([[Grundrechte|Religionsfreiheit]]) stellte die jüngere Rechtsprechung in Deutschland darauf ab, dass die betrachtete Heilpraxis zumindest gesundheitliche Schäden verursachen können müsste. Wenn die Auswirkungen einer Heilpraxis deshalb gefährlich sein könnten, weil ein Leiden, dessen Diagnose ärztliches Wissen erfordert, nicht erkannt und/oder nicht behandelt wurde, macht sich der Therapeut möglicherweise strafbar. Für rechtliche Betreuer mit dem Aufgabenkreis [[Gesundheitssorge]] erhält diese richterliche Auslegung seit 2023 eine größere Bedeutung, denn seither ist der Patientenwille des Betreuten mehr zu beachten. | Jedoch wären von diesem alten Heilkundebegriff auch christliche und andere religiöse Kulte sowie Seelsorgepraktiken umfasst gewesen. Auch deshalb und wegen der gebotenen verfassungsmäßigen Auslegung ([[Grundrechte|Religionsfreiheit]]) stellte die jüngere Rechtsprechung in Deutschland darauf ab, dass die betrachtete Heilpraxis zumindest gesundheitliche Schäden verursachen können müsste. Wenn die Auswirkungen einer Heilpraxis deshalb gefährlich sein könnten, weil ein Leiden, dessen Diagnose ärztliches Wissen erfordert, nicht erkannt und/oder nicht behandelt wurde, macht sich der Therapeut möglicherweise strafbar. Für rechtliche Betreuer mit dem Aufgabenkreis [[Gesundheitssorge]] erhält diese richterliche Auslegung seit 2023 eine größere Bedeutung, denn seither ist der Patientenwille des Betreuten mehr zu beachten. |