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Die Einwilligungserklärung sollte grundsätzlich ausdrücklich erfolgen. Die wirksame Einwilligung des Patienten ist zwingende Voraussetzung der ärztlichen Behandlung. Eine [[wikipedia:de:Einwilligung|Einwilligung]] kann nur wirksam sein, wenn der Patient vorher aufgeklärt wurde oder eindeutig darauf verzichtet hat. Siehe in der Wikipedia unter [[wikipedia:de:Informierte Einwilligung|Informierte Einwilligung]]
 
Die Einwilligungserklärung sollte grundsätzlich ausdrücklich erfolgen. Die wirksame Einwilligung des Patienten ist zwingende Voraussetzung der ärztlichen Behandlung. Eine [[wikipedia:de:Einwilligung|Einwilligung]] kann nur wirksam sein, wenn der Patient vorher aufgeklärt wurde oder eindeutig darauf verzichtet hat. Siehe in der Wikipedia unter [[wikipedia:de:Informierte Einwilligung|Informierte Einwilligung]]
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Die Bindungswirkung einer [[Patientenverfügung]] ist nach deutschem Recht erst seit dem 1.9.2009 im Rahmen des sog. [[3. BtÄndG]] geregelt worden (seit 2023 in den §§ 1827, 1828 BGB), ebenso nach § 630d BGB.
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Die Bindungswirkung einer [[Patientenverfügung]] ist nach deutschem Recht erst seit dem 1.9.2009 im Rahmen des sog. [[Drittes Betreuungsrechtsänderungsgesetz|3. BtÄndG]] geregelt worden (seit 2023 in den §§ 1827, 1828 BGB), ebenso nach § 630d BGB.
    
==== Patient muss einsichts- und steuerungsfähig sein ====
 
==== Patient muss einsichts- und steuerungsfähig sein ====
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