# Sofern Zweifel an der Eignung eines sog. Bestandsbetreuers bestehen, ist hierfür ein entsprechendes Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren nach § 27 BtOG durchzuführen. | # Sofern Zweifel an der Eignung eines sog. Bestandsbetreuers bestehen, ist hierfür ein entsprechendes Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren nach § 27 BtOG durchzuführen. |