Der Hintergrund ist, dass es Situationen geben kann, in denen der Betreuer alleine ggü der Behörde bzw dem Gericht agieren können muss, um in der Lage zu sein, die Interessen des Betreuten wahrzunehmen.
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Der Hintergrund ist, dass es Situationen geben kann, in denen der Betreuer [[Vertretung gegenüber Behörden|alleine ggü der Behörde]] bzw dem Gericht agieren können muss, um in der Lage zu sein, die Interessen des Betreuten wahrzunehmen.