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Beratungsstellen in freier Trägerschaft sind auch deshalb vorteilhaft, da hier der Behördencharakter, der trotz aller Freiwilligkeit bei der Beratung durch die Behördenmitarbeiter immer latent verbleibt, hier nicht besteht. Dies gilt vor allem für die Bewältigung von Konfliktlagen zwischen Betreuer und Betreuten.  
 
Beratungsstellen in freier Trägerschaft sind auch deshalb vorteilhaft, da hier der Behördencharakter, der trotz aller Freiwilligkeit bei der Beratung durch die Behördenmitarbeiter immer latent verbleibt, hier nicht besteht. Dies gilt vor allem für die Bewältigung von Konfliktlagen zwischen Betreuer und Betreuten.  
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Seit 1.7.2005 hat der Betreuungsverein auch [[Vorsorgevollmacht|Bevollmächtigte]] zu beraten und ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), auch Personen bei der Errichtung einer [[Vorsorgevollmacht]] zu beraten. Die Betreuungsbehörde hat ebenfalls seit 1.7.2005 Bevollmächtigte zu beraten.
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Seit 1.7.2005 hat der [[Betreuungsverein]] auch [[Vorsorgevollmacht|Bevollmächtigte]] zu beraten und ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), auch Personen bei der Errichtung einer [[Vorsorgevollmacht]] zu beraten. Die Betreuungsbehörde hat ebenfalls seit 1.7.2005 Bevollmächtigte zu beraten.
    
===Beispiele für die Beratung===
 
===Beispiele für die Beratung===
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