Beratungsstellen in freier Trägerschaft sind auch deshalb vorteilhaft, da hier der Behördencharakter, der trotz aller Freiwilligkeit bei der Beratung durch die Behördenmitarbeiter immer latent verbleibt, hier nicht besteht. Dies gilt vor allem für die Bewältigung von Konfliktlagen zwischen Betreuer und Betreuten. | Beratungsstellen in freier Trägerschaft sind auch deshalb vorteilhaft, da hier der Behördencharakter, der trotz aller Freiwilligkeit bei der Beratung durch die Behördenmitarbeiter immer latent verbleibt, hier nicht besteht. Dies gilt vor allem für die Bewältigung von Konfliktlagen zwischen Betreuer und Betreuten. |