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Eine echte Logik ist in dieser Auflistung nicht erkennbar. Offenbar wurden die nächsten Angehörigen als befreite Betreuer gewählt, um Ihnen die [[Einverständniserklärung|Entscheidung zur Betreuungsübernahme]] zu erleichtern und bei Mitarbeitern von Betreuungsvereinen und -behörden wird vermutet, dass diese der internen Aufsicht der Leitung der [[Betreuungsbehörde]] bzw. des [[Betreuungsverein]]s unterliegen.
 
Eine echte Logik ist in dieser Auflistung nicht erkennbar. Offenbar wurden die nächsten Angehörigen als befreite Betreuer gewählt, um Ihnen die [[Einverständniserklärung|Entscheidung zur Betreuungsübernahme]] zu erleichtern und bei Mitarbeitern von Betreuungsvereinen und -behörden wird vermutet, dass diese der internen Aufsicht der Leitung der [[Betreuungsbehörde]] bzw. des [[Betreuungsverein]]s unterliegen.
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Den befreiten Betreuern kann allerdings im Einzelfall der Sonderstatus durch das [[Betreuungsgericht]] entzogen werden (außer bei der Bestellung des [[Betreuungsverein]]s oder der [[Betreuungsbehörde]] nach {{Zitat de §|1859|bgb}} BGB). Maßstab für die Aufhebung der Befreiung ist die ansonsten drohende Gefährdung des Betreuten. Dieses kann z.B. dann gefährdet sein, wenn ein Abkömmling als Betreuer ein erhebliches [[Mündelgeld|Betreutenvermögen]] ohne Nachweis konkreter Sachkunde zu verwalten hat und keine Gewähr dafür bietet, Ratschläge Dritter anzunehmen und zu beachten (LG München I FamRZ 1998, 701).
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Den befreiten Betreuern kann allerdings im Einzelfall der Sonderstatus durch das [[Betreuungsgericht]] entzogen werden (außer bei der Bestellung des [[Betreuungsverein]]s oder der [[Betreuungsbehörde]] nach {{Zitat de §|1859|bgb}} Abs. 3 BGB). Maßstab für die Aufhebung der Befreiung ist die ansonsten drohende Gefährdung des Betreuten. Dieses kann z.B. dann gefährdet sein, wenn ein Abkömmling als Betreuer ein erhebliches [[Mündelgeld|Betreutenvermögen]] ohne Nachweis konkreter Sachkunde zu verwalten hat und keine Gewähr dafür bietet, Ratschläge Dritter anzunehmen und zu beachten (LG München I FamRZ 1998, 701).
    
==Auswirkungen==
 
==Auswirkungen==