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'''Artikel entspricht der Rechtslage ab 2023.'''
 
'''Artikel entspricht der Rechtslage ab 2023.'''
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Das Trennungsgebot steht in § 1836 BGB. Vor 2023 war es in § 1805 BGB a.F. enthalten.
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Das Trennungsgebot steht seit 1.1.2023 in § 1836 BGB. Zuvor war es in § 1805 BGB a.F. bis 31.12.2022 enthalten.
    
==Trennung der Vermögenswerte==
 
==Trennung der Vermögenswerte==

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