Es geht zunächst (in Absatz 1) darum, dass der Betreuer das Vermögen des Betreuten nicht mit eigenem vermischen darf. Dazu ist u.a. auch das [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen. Hierdurch soll u.a. verhindert werden, dass im Falle einer Zwangsvollstreckung gegen den Betreuer Betreutenvermögen mit gepfändet wird. | Es geht zunächst (in Absatz 1) darum, dass der Betreuer das Vermögen des Betreuten nicht mit eigenem vermischen darf. Dazu ist u.a. auch das [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen. Hierdurch soll u.a. verhindert werden, dass im Falle einer Zwangsvollstreckung gegen den Betreuer Betreutenvermögen mit gepfändet wird. |