Die vom Betreuer ausgesprochene '''Ausschließlichkeitserklärung''' ist eine neue Regelung, die sich in § 53 ZPO für Gerichtsverfahren findet, die ein Betreuer im Namen des Betreuten führt. | Die vom Betreuer ausgesprochene '''Ausschließlichkeitserklärung''' ist eine neue Regelung, die sich in § 53 ZPO für Gerichtsverfahren findet, die ein Betreuer im Namen des Betreuten führt. |