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===Aufgabenkreis des Betreuers===
 
===Aufgabenkreis des Betreuers===
Bei der Art der Daten wird man grundsätzlich darauf abzustellen haben, welche [[Aufgabenkreis]]e dem Betreuer übertragen sind, denn nur darauf beziehen sich seine Aufgaben (§ 1901 BGB) und Vertretungsbefugnisse. Allerdings hat der Betreuer auch die Pflicht, dem Betreuungsgericht Mitteilung von (aus seiner Sicht) notwendigen Aufgabenkreiserweiterungen zu machen (§ 1901 Abs. 5 BGB). Insoweit wird das Verbot, "Vorratsdaten" zu sammeln, jedenfalls soweit nicht zu gelten haben, bis das Betreuungsgericht über eine solche Aufgabenkreiserweiterung entschieden hat.
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Bei der Art der Daten wird man grundsätzlich darauf abzustellen haben, welche [[Aufgabenkreis]]e dem Betreuer übertragen sind, denn nur darauf beziehen sich seine Aufgaben (§ 1815 BGB) und Vertretungsbefugnisse. Allerdings hat der Betreuer auch die Pflicht, dem Betreuungsgericht Mitteilung von (aus seiner Sicht) notwendigen Aufgabenkreiserweiterungen zu machen. Insoweit wird das Verbot, "Vorratsdaten" zu sammeln, jedenfalls soweit nicht zu gelten haben, bis das Betreuungsgericht über eine solche Aufgabenkreiserweiterung entschieden hat.
    
===Daten über dritte Personen===
 
===Daten über dritte Personen===

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