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Siehe auch unter [[Rechtsprechung zur Unterbringung]].
 
Siehe auch unter [[Rechtsprechung zur Unterbringung]].
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== Rechtstatsachen ==
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Im Jahre 2007 wurden in der Bundesrepublik Unterbringungen wie folgt genehmigt:
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*§ 1906 Abs. 2 BGB (zivilrechtl. Unterbringung durch Betreuer oder Bevollmächtigte): 48.909
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*§ 1906 Abs. 4 BGB ([[Unterbringungsähnliche Maßnahme|unterbringungsähnl. Maßnahmen]], z.B. Fixierungen, Bettgitter): 84.466
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Bei den Unterbringungen nach den [[Psychisch-Kranken-Gesetz]]en werden lt. Justizstatistik nicht die Genehmigungsbeschlüsse gezählt, sondern die laufenden gerichtlichen Verfahren am Jahresende. Hier die Zahlen zum 31. Dezember 2007:
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*Genehmigungsverfahren nach § 1906 (einschl. Absatz 4) BGB: 134.588
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*Genehmigungsverfahren nach Psychisch-Kranken-Gesetzen: 66.294
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*Genehmigungsverfahren nach § 1846 BGB (Eilverfahren): 14.540
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''(Quellen: Bundesamt für Justiz; Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz bzw. GÜ2 der Amtsgerichte)''
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Zu detaillierteren Zahlen siehe die Grafiken rechts.
      
== Sachlich zuständig ==
 
== Sachlich zuständig ==

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