Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:  
'''Artikel entspricht der Rechtslage ab 1.1.2023.'''
 
'''Artikel entspricht der Rechtslage ab 1.1.2023.'''
 +
 +
==Allgemeines==
 
[[Bild:Helfer.png|200px|right]]
 
[[Bild:Helfer.png|200px|right]]
==Allgemeines==
   
Ein '''Verhinderungsbetreuer''' ist ein Betreuer, der zusätzlich zu einem bereits bestellten [[Betreuer]] seitens des [[Betreuungsgericht]]es für bestimmte Situationen [[Betreuerbestellung|bestellt]] werden kann. Rechtsgrundlage ist {{Zitat de §|1817|bgb}} Abs. 4 BGB. Frühere Bezeichnungen waren Vertretungsbetreuer oder  Ersatzbetreuer.
 
Ein '''Verhinderungsbetreuer''' ist ein Betreuer, der zusätzlich zu einem bereits bestellten [[Betreuer]] seitens des [[Betreuungsgericht]]es für bestimmte Situationen [[Betreuerbestellung|bestellt]] werden kann. Rechtsgrundlage ist {{Zitat de §|1817|bgb}} Abs. 4 BGB. Frühere Bezeichnungen waren Vertretungsbetreuer oder  Ersatzbetreuer.
  

Navigationsmenü