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Zur Verlinkung auf dieses Lexikon: Andere Internetangebote dürfen gerne hierhin verlinken. Bitte in den Links aber nur die Adressen angeben, die Sie jeweils oben im Adressfenster finden. Sofern auf die Startseite verwiesen wird, reicht ein Link auf https://www.lexikon-betreuungsrecht.de. Bitte KEINE bisherigen Seiten wie "index.htm" oder ähnliches angeben. [[Betreuungsrecht-Lexikon:Hilfe|...mehr...]]
 
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===Links in Bewchlüssen===
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===Links in Beschlüssen===
 
'''Zu den Links auf Paragraphen''': wenn Gesetzesparagraphen in Beschlüssen genannt sind, sind diese automatisch auf den Volltext verlinkt (ebenso wie die Aktenzeichen von Gerichtsentscheidungen). Da die meisten Urteile und Beschlüsse aus der Zeit vor der großen Betreuungsreform 2023 stammen, werden in ihnen die damals geltenden Paragraphen genannt, allerdings führen die Verlinkungen dann oft auf andere Inhalte, die sich nun in den alten Nummern wiederfinden. Das lässt sich technisch leider nicht lösen.
 
'''Zu den Links auf Paragraphen''': wenn Gesetzesparagraphen in Beschlüssen genannt sind, sind diese automatisch auf den Volltext verlinkt (ebenso wie die Aktenzeichen von Gerichtsentscheidungen). Da die meisten Urteile und Beschlüsse aus der Zeit vor der großen Betreuungsreform 2023 stammen, werden in ihnen die damals geltenden Paragraphen genannt, allerdings führen die Verlinkungen dann oft auf andere Inhalte, die sich nun in den alten Nummern wiederfinden. Das lässt sich technisch leider nicht lösen.
  

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