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==Zu diesem Lexikon==
 
==Zu diesem Lexikon==
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===Allgemeines===
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Das Online-Lexikon Betreuungsrecht ist ein Wiki. Es benutzt die gleiche Softwarebasis wie die [[wikipedia:de:Hauptseite|freie Enzyklopedie Wikipedia]] und funktioniert auch genau so, d.h., jede Leserin und jeder Leser kann Artikel verändern, ergänzen oder komplette Artikel selbst schreiben. Mit diesem Angebot ist die Hoffnung verbunden, dass sich viele am Betreuungsrecht Interessierte und dort Kundige finden, die diesem Lexikon dazu verhelfen, als vollständiges Kompendium allen im Bereich der rechtlichen Betreuung Tätigen und sonst davon Betroffenen eine gute Praxishilfe zu werden.
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Das Online-Lexikon Betreuungsrecht ist jetzt ein Wiki. Es benutzt die gleiche Softwarebasis wie die [[wikipedia:de:Hauptseite|freie Enzyklopedie Wikipedia]] und funktioniert auch genau so, d.h., jede Leserin und jeder Leser kann Artikel verändern, ergänzen oder komplette Artikel selbst schreiben. Mit diesem Angebot ist die Hoffnung verbunden, dass sich viele am Betreuungsrecht Interessierte und dort Kundige finden, die diesem Lexikon dazu verhelfen, als vollständiges Kompendium allen im Bereich der rechtlichen Betreuung Tätigen und sonst davon Betroffenen eine gute Praxishilfe zu werden.
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===Wie finde ich etwas===
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Sie können in der linken Infoleiste zum einen die [[Spezial:Allpages|Artikel nach Namen (von A–Z)]] oder nach [[:Kategorie:Inhaltliches|Kategorien (nach Themen)]] suchen, außerdem steht darunter eine [[Spezial:Search|Volltextsuche]] zur Verfügung.
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Die bisherigen Inhalte des früheren Lexikons sind nun hier zu finden. Sie können in der linken Infoleiste zum einen die [[Spezial:Allpages|Artikel nach Namen (von A–Z)]] oder nach [[:Kategorie:Inhaltliches|Kategorien (nach Themen)]] suchen, außerdem steht darunter eine [[Spezial:Search|Volltextsuche]] zur Verfügung.
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===Links auf dieses Lexikon===
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Zur Verlinkung auf dieses Lexikon: Andere Internetangebote dürfen gerne hierhin verlinken. Bitte in den Links aber nur die Adressen angeben, die Sie jeweils oben im Adressfenster finden. Sofern auf die Startseite verwiesen wird, reicht ein Link auf https://www.lexikon-betreuungsrecht.de. Bitte KEINE bisherigen Seiten wie "index.htm" oder ähnliches angeben. [[Betreuungsrecht-Lexikon:Hilfe|...mehr...]]
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Zur Verlinkung auf dieses Lexikon: Andere Internetangebote dürfen gerne hierhin verlinken. Bitte in den Links aber nur die Adressen angeben, die Sie jeweils oben im Adressfenster finden. Sofern auf die Startseite verwiesen wird, reicht ein Link auf https://www.lexikon-betreuungsrecht.de. Bitte KEINE bisherigen Seiten wie "index.htm" oder ähnliches angeben. [[Betreuungsrecht-Lexikon:Hilfe|...mehr...]]
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===Links in Bewchlüssen===
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'''Zu den Links auf Paragraphen''': wenn Gesetzesparagraphen in Beschlüssen genannt sind, sind diese automatisch auf den Volltext verlinkt (ebenso wie die Aktenzeichen von Gerichtsentscheidungen). Da die meisten Urteile und Beschlüsse aus der Zeit vor der großen Betreuungsreform 2023 stammen, werden in ihnen die damals geltenden Paragraphen genannt, allerdings führen die Verlinkungen dann oft auf andere Inhalte, die sich nun in den alten Nummern wiederfinden. Das lässt sich technisch leider nicht lösen.
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===Autorenhinweise===
 
Hinweis für Autoren: um hier schreiben zu können, ist es (anders als in der Wikipedia selbst), nötig, sich als Benutzer/in anzumelden. Das soll Vandalismus (der hier auch schon passiert ist), vorbeugen. Das benötigte Registrierungspasswort senden Ihnen gerne per E-Mail zu.
 
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