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| | # eine Erklärung, ob ein [[wikipedia:de:Insolvenz|Insolvenz]]-, [[wikipedia:de:Ermittlungsverfahren|Ermittlungs]]- oder [[wikipedia:de:Strafprozess|Strafverfahren]] anhängig ist, | | # eine Erklärung, ob ein [[wikipedia:de:Insolvenz|Insolvenz]]-, [[wikipedia:de:Ermittlungsverfahren|Ermittlungs]]- oder [[wikipedia:de:Strafprozess|Strafverfahren]] anhängig ist, |
| | # eine Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als [[Berufsbetreuer]] versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde, und | | # eine Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als [[Berufsbetreuer]] versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde, und |
| − | # geeignete Nachweise über den Erwerb der erforderlichen [[Sachkundenachweis|Sachkunde]] (zB [[wikipedia:de:Diplom|Abschlusszeugnisse]])- dies entfällt bei Bestandsbetreuern, die vor dem 1.1.23 mehr als 3 Berufsjahre als Betreuer nachweisen können -, | + | # geeignete Nachweise über den Erwerb der erforderlichen [[Sachkundenachweis|Sachkunde]] (zB [[wikipedia:de:Diplom|Abschlusszeugnisse]])- dies entfällt bei Bestandsbetreuern, die vor dem 1.1.2023 mehr als 3 Berufsjahre als Betreuer nachweisen können ( {{Zitat de §|32|btog}} Abs. 2 BtoG)-, |
| | # Nachweis einer [[Haftpflichtversicherung]] über mind. 250.000 € (für Vermögensschäden). | | # Nachweis einer [[Haftpflichtversicherung]] über mind. 250.000 € (für Vermögensschäden). |
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| | Bei Bestandsbetreuern ist auch eine Liste der zZt geführten Betreuungen (mit gerichtlichen Aktenzeichen) beizufügen. | | Bei Bestandsbetreuern ist auch eine Liste der zZt geführten Betreuungen (mit gerichtlichen Aktenzeichen) beizufügen. |
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| − | Die Nummer 4 bezieht sich nur auf Antragsverfahren nach neuem Recht, nicht auf die Eignungsfeststellungen der Betreuungsbehörde nach altem Recht (§ 1897 Abs. 7 BGB a.F. - bis 2022); für Registrierverfahren, die Anfang 2023 beginnen, hat das also keine praktische Bedeutung. | + | Die Nummer 4 bezieht sich nur auf Antragsverfahren nach neuem Recht, nicht auf die Eignungsfeststellungen der [[Betreuungsbehörde]] nach altem Recht (§ 1897 Abs. 7 BGB a.F. - bis 2022); für Registrierverfahren, die Anfang 2023 beginnen, hat das also keine praktische Bedeutung. |
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| | Der Versicherungsnachweis kann auch erst dann vorgelegt werden, wenn die Behörde signalisiert, dass alle sonstigen Registriervoraussetzungen erfüllt sind. | | Der Versicherungsnachweis kann auch erst dann vorgelegt werden, wenn die Behörde signalisiert, dass alle sonstigen Registriervoraussetzungen erfüllt sind. |