Nachdem das VG Leipzig mit Urteil vom 17.7.2007, 6 K 1204/05, FamRZ 2007, 1686 eine Bestattungspflicht von Betreuern abgelehnt hat, wurde die Verwaltungsvorschrift am 18.3.2011 neu gefasst (SächsABl. Jg. 2011 Bl.-Nr. 15, S. 558,Gkv-Nr.: 250-V11.1). Hiernach ist der Betreuer nunmehr auch nach sächsischem Landesrecht nicht mehr bestattungspflichtig. | Nachdem das VG Leipzig mit Urteil vom 17.7.2007, 6 K 1204/05, FamRZ 2007, 1686 eine Bestattungspflicht von Betreuern abgelehnt hat, wurde die Verwaltungsvorschrift am 18.3.2011 neu gefasst (SächsABl. Jg. 2011 Bl.-Nr. 15, S. 558,Gkv-Nr.: 250-V11.1). Hiernach ist der Betreuer nunmehr auch nach sächsischem Landesrecht nicht mehr bestattungspflichtig. |