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Berufliche Betreuer erhalten nur pauschalierte Zeitaufwände ersetzt (siehe Tabelle). Der [[Stundensatz]] betrug bis zum 26.7.2019 27,00 Euro; bei nachgewiesenen Fachkenntnissen durch abgeschlossene Ausbildung 33,50 Euro und durch abgeschlossenes Studium 44,00 Euro ({{Zitat-dej|§|4|vbvg}} VBVG). Diese Beträge sind "Inklusivstundensätze" und enthalten auch Aufwendungsersatz). Ab 27.7.2019 bemisst sich die monatliche Vergütungssumme nach dem Tabellenwert (anlage zum VBVG, siehe unten).
 
Berufliche Betreuer erhalten nur pauschalierte Zeitaufwände ersetzt (siehe Tabelle). Der [[Stundensatz]] betrug bis zum 26.7.2019 27,00 Euro; bei nachgewiesenen Fachkenntnissen durch abgeschlossene Ausbildung 33,50 Euro und durch abgeschlossenes Studium 44,00 Euro ({{Zitat-dej|§|4|vbvg}} VBVG). Diese Beträge sind "Inklusivstundensätze" und enthalten auch Aufwendungsersatz). Ab 27.7.2019 bemisst sich die monatliche Vergütungssumme nach dem Tabellenwert (anlage zum VBVG, siehe unten).
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Die Höhe der pauschalierten [[Betreuervergütung|Stundenansätze]] ({{Zitat-dej|§|5|vbvg}} VBVG) hängt von der Dauer der Betreuung (ab erstmaliger [[Betreuerbestellung]]), davon, ob der Betreute vermögend oder [[Mittellosigkeit|mittellos]] ({{Zitat-dej|§|1836c|bgb}}, {{Zitat-dej|§|1836d|bgb}} BGB) ab und davon, ob er in einem Heim seinen gewöhnlichen Aufenthalt ab, wobei der Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG über den des § 1 Heimgesetz hinausgeht. Ab 27.7.2019 ist der Begriff des Heimes durch den der "stationären oder gleichgestellten ambulanten Einrichtung" ersetzt worden.
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Die Höhe der pauschalierten [[Betreuervergütung|Stundenansätze]] ( {{Zitat de §|8|vbvg_2023}} VBVG) hängt von der Dauer der Betreuung (ab erstmaliger [[Betreuerbestellung]]), davon, ob der Betreute vermögend oder [[Mittellosigkeit|mittellos]] ({{Zitat-dej|§|1879|bgb}}, {{Zitat-dej|§|1880|bgb}} BGB) ab und davon, ob er in einem Heim seinen gewöhnlichen Aufenthalt ab, wobei der Einrichtungsbegriff des {{Zitat de §|9|vbvg_2023}} Abs. 3 VBVG über den des § 1 Heimgesetz hinausgeht. Seit 27.7.2019 ist der Begriff des Heimes durch den der "stationären oder gleichgestellten ambulanten Einrichtung" ersetzt worden.
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[[Sterilisation]]sbetreuer sowie [[Verhinderungsbetreuer]] (bei rechtlicher Verhinderung, z.B. [[wikipedia:de:Insichgeschäft|Insichgeschäft]]en), vgl. {{Zitat-dej|§|1899|bgb}} BGB, {{Zitat-dej|§|6|vbvg}} VBVG erhalten Vergütung für nachgewiesenen Zeitaufwand wie Vormünder; Verhinderungsbetreuer bei tatsächlicher Verhinderung des Betreuers (Urlaub, Krankheit) erhalten Pauschalvergütung nach Tagen, wobei dem verhinderten Betreuer diese Tage nicht als Vergütung gewährt werden.
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[[Sterilisation]]sbetreuer sowie [[Verhinderungsbetreuer]] (bei rechtlicher Verhinderung, z.B. [[wikipedia:de:Insichgeschäft|Insichgeschäft]]en), vgl. {{Zitat-dej|§|1817|bgb}} BGB, {{Zitat de §|12|vbvg_2023}} Abs. 1 VBVG erhalten Vergütung für nachgewiesenen Zeitaufwand wie Vormünder; Verhinderungsbetreuer bei tatsächlicher Verhinderung des Betreuers (Urlaub, Krankheit) erhalten Pauschalvergütung nach Tagen, wobei dem verhinderten Betreuer diese Tage nicht als Vergütung gewährt werden.
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Nach {{Zitat-dej|§|7|vbvg}} VBVG gelten die Regeln der §§ 5 und 6 auch für Vereinsbetreuer; für Behördenbetreuer jedoch gelten nach {{Zitat-dej|§|8|vbvg}} VBVG die Regeln für ausnahmsweise vergütete [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]].
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Nach {{Zitat de §|13|vbvg_2023}} VBVG gelten die Regeln der §§ 7-10 auch für Vereinsbetreuer; für Behördenbetreuer jedoch gelten nach {{Zitat de §|14|vbvg_2023}} VBVG die Regeln für ausnahmsweise vergütete [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]], § 1876 BGB.
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{{Zitat-dej|§|9|vbvg}} VBVG sieht einen Abrechnungsrhythmus von 3 Monaten vor und {{Zitat-dej|§|10|vbvg}} die zuvor in § 1908k BGB enthaltene Jahresgesamtmitteilung von Berufsbetreuern an die [[Betreuungsbehörde]] über Zahl der Betreuungen und erhaltene Vergütungszahlungen. {{Zitat-dej|§|11|vbvg}} VBVG enthält eine Landesermächtigungsklausel für Nachqualifizierungsmaßnahmen; derzeit hat jedoch kein Bundesland davon Gebrauch gemacht (früher § 2 Berufsvormündervergütungsgesetz).
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{{Zitat de §|15|vbvg_2023}} Abs. 1 VBVG sieht einen Abrechnungsrhythmus von 3 Monaten vor  
 
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==Tabelle ab 27.7.2019 (A-C kombiniert)==
 
==Tabelle ab 27.7.2019 (A-C kombiniert)==
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===Bücher===
 
===Bücher===
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/die-verguetung-des-betreuers/ Deinert/Lütgens: Die Vergütung des Betreuers; neu, 7. Auflage 2019] [http://www.horstdeinert.de/verguetung.htm Infos hierzu ], ISBN 978-3-8462-0841-0
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/die-verguetung-des-betreuers/ Deinert/Lütgens: Die Vergütung des Betreuers; neu, 7. Auflage 2019]  
    
===Zeitschriftenbeiträge===
 
===Zeitschriftenbeiträge===

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