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Die Erstellung der Einkommensteuererklärung der Betroffenen und die Prüfung des Steuerbescheides durch den Betreuer sind berufsbezogene Aufwendungen im Sinne von § 1835 Abs. 3 BGB a.F. (Jetzt § 1877 Abs. 3 BGB).
 
Die Erstellung der Einkommensteuererklärung der Betroffenen und die Prüfung des Steuerbescheides durch den Betreuer sind berufsbezogene Aufwendungen im Sinne von § 1835 Abs. 3 BGB a.F. (Jetzt § 1877 Abs. 3 BGB).
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'''BGH, Beschluss vom 19. Juli 2023 - XII ZB 115/23'''
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'''BGH, Beschluss vom 19. Juli 2023 - XII ZB 115/23''', FamRZ 2023, 1654
 
   
 
   
 
Zum (verneinten) Anspruch eines anwaltlichen Berufsbetreuers auf Aufwendungsersatz für die Erstellung einer einfachen Einkommensteuererklärung für den Betreuten.
 
Zum (verneinten) Anspruch eines anwaltlichen Berufsbetreuers auf Aufwendungsersatz für die Erstellung einer einfachen Einkommensteuererklärung für den Betreuten.

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