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Das '''Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz''' ist Teil der am 1.1.2023 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform und regelt alle Vergütungsansprüche beruflich tätiger [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormünder]] und Betreuer ([[Berufsbetreuer]], [[Vereinsbetreuer]] und [[Behördenbetreuer]]). Über {{Zitat-dej|§|1915|bgb}} BGB gilt es auch für beruflich geführte [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]]en und über § 277 FamFG für [[Verfahrenspfleger|Verfahrenspflegschaften]]. Es hat das gleichnamige Gesetz aus dem Jahre 2005 ersetzt, das zuletzt 2019 grundlegend geändert wurde, vgl unter [[Betreuervergütung 2019]]..
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Das '''Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz''' ist Teil der am 1.1.2023 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform und regelt alle Vergütungsansprüche beruflich tätiger [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormünder]] und Betreuer ([[Berufsbetreuer]], [[Vereinsbetreuer]] und [[Behördenbetreuer]]). Über {{Zitat-dej|§|1808|bgb}} BGB gilt es auch für beruflich geführte [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]]en und über § 277 FamFG für [[Verfahrenspfleger|Verfahrenspflegschaften]]. Es hat das gleichnamige Gesetz aus dem Jahre 2005 ersetzt, das zuletzt 2019 grundlegend geändert wurde, vgl unter [[Betreuervergütung 2019]]..
    
==Grundaussagen==
 
==Grundaussagen==
Bei der Bestellung eines Vormundes und Pflegers muss im Beschluss des Gerichtes vermerkt sein, dass die Tätigkeit beruflich geführt wird ({{Zitat-dej|§|1|vbvg}}). Das ist in der Regel der Fall, wenn der Betroffene mehr als 10 gesetzliche Vertretungen führt oder (bei Vormundschaften) einen wöchentlichen Zeitaufwand von mindestens 20 Stunden hat. Wird die Feststellung versehentlich unterlassen, kann sie gem. § 48 FamFG nachträglich korrigiert werden, wenn ein offenkundiger Schriftfehler vorliegt. Meist wird nachträglich eine Änderung des Statusses in berufliche Betreuungsfü+hrung beantragt, dies hat der BGH zwar zugelassen, aber nicht mit rückwirkender Kraft (BGH Beschl v 8.1.2014, XII ZB 354/13).
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Bei der Bestellung eines Vormundes und Pflegers muss im Beschluss des Gerichtes vermerkt sein, dass die Tätigkeit beruflich geführt wird ({{Zitat de §|1|vbvg_2023}}). Das ist in der Regel der Fall, wenn der Betroffene mehr als 10 gesetzliche Vertretungen führt oder (bei Vormundschaften) einen wöchentlichen Zeitaufwand von mindestens 20 Stunden hat. Wird die Feststellung versehentlich unterlassen, kann sie gem. § 48 FamFG nachträglich korrigiert werden, wenn ein offenkundiger Schriftfehler vorliegt. Meist wird nachträglich eine Änderung des Statusses in berufliche Betreuungsfü+hrung beantragt, dies hat der BGH zwar zugelassen, aber nicht mit rückwirkender Kraft (BGH Beschl v 8.1.2014, XII ZB 354/13).
    
Für rechtliche Betreuungen gelten ab 1.1.2023 keine Fallzahlen mehr. Der Vergütungsanspruch ({{Zitat de §|7|vbvg_2023}} Abs. 1 oder 2 VBVG) rührt vielmehr aus der [[Registrierung]] nach dem BtOG her.
 
Für rechtliche Betreuungen gelten ab 1.1.2023 keine Fallzahlen mehr. Der Vergütungsanspruch ({{Zitat de §|7|vbvg_2023}} Abs. 1 oder 2 VBVG) rührt vielmehr aus der [[Registrierung]] nach dem BtOG her.

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