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Nach 15 Monaten erlöschen die Vergütungsansprüche. Die Frist kann vom Gericht verkürzt oder verlängert werden ({{Zitat de §|16|vbvg_2023}} Abs. 3 VBVG i.V.m.  § 1877 Abs. 4 BGB). Eine [[wikipedia:de:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand|Wiedereinsetzung in den vorigen Stand]] erfolgt bei Fristversäumung nicht (OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288).
 
Nach 15 Monaten erlöschen die Vergütungsansprüche. Die Frist kann vom Gericht verkürzt oder verlängert werden ({{Zitat de §|16|vbvg_2023}} Abs. 3 VBVG i.V.m.  § 1877 Abs. 4 BGB). Eine [[wikipedia:de:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand|Wiedereinsetzung in den vorigen Stand]] erfolgt bei Fristversäumung nicht (OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288).
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Vormünder, Pfleger (sowie die in § 6 genannten Betreuer) können eine Vergütung für nachgewiesenen Zeitaufwand nach {{Zitat de §|3|vbvg_2023}} VBVGVBVG geltend machen. Der Stundensatz beträgt 23 Euro, bei nachgewiesenen Fachkenntnissen durch abgeschlossene Ausbildung 29,50 Euro und durch abgeschlossenes Studium 39 Euro (jeweils zuzügl [[Aufwendungsersatz]] nach {{Zitat-dej|§|1877|bgb}} BGB). Mehrwertsteuer fällt bei Betreuungen, Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften nach § 1909 BGB allerdings seit 1.7.2013 nicht mehr an. Die Stundensätze können im Ausnahmefall sowohl abgesenkt (§ 3 Abs. 2 VBVG) als auch erhöht (§ 3 Abs. 3 VBVG, für Pfleger {{Zitat-dej|§|1915|bgb}} BGB) werden.
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Vormünder, Pfleger (sowie die in § 6 genannten Betreuer) können eine Vergütung für nachgewiesenen Zeitaufwand nach {{Zitat de §|3|vbvg_2023}} VBVG geltend machen. Der Stundensatz beträgt 23 Euro, bei nachgewiesenen Fachkenntnissen durch abgeschlossene Ausbildung 29,50 Euro und durch abgeschlossenes Studium 39 Euro (jeweils zuzügl [[Aufwendungsersatz]] nach {{Zitat-dej|§|1877|bgb}} BGB). Mehrwertsteuer fällt bei Betreuungen, Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften nach § 1909 BGB allerdings seit 1.7.2013 nicht mehr an. Die Stundensätze können im Ausnahmefall sowohl abgesenkt (§ 3 Abs. 2 VBVG) als auch erhöht (§ 3 Abs. 3 VBVG, für Pfleger {{Zitat-dej|§|1915|bgb}} BGB) werden.
    
Berufliche Betreuer erhalten nur pauschalierte Zeitaufwände ersetzt (siehe Tabelle). Der [[Stundensatz]] betrug bis zum 26.7.2019 27,00 Euro; bei nachgewiesenen Fachkenntnissen durch abgeschlossene Ausbildung 33,50 Euro und durch abgeschlossenes Studium 44,00 Euro ({{Zitat-dej|§|4|vbvg}} VBVG). Diese Beträge sind "Inklusivstundensätze" und enthalten auch Aufwendungsersatz). Ab 27.7.2019 bemisst sich die monatliche Vergütungssumme nach dem Tabellenwert (anlage zum VBVG, siehe unten).
 
Berufliche Betreuer erhalten nur pauschalierte Zeitaufwände ersetzt (siehe Tabelle). Der [[Stundensatz]] betrug bis zum 26.7.2019 27,00 Euro; bei nachgewiesenen Fachkenntnissen durch abgeschlossene Ausbildung 33,50 Euro und durch abgeschlossenes Studium 44,00 Euro ({{Zitat-dej|§|4|vbvg}} VBVG). Diese Beträge sind "Inklusivstundensätze" und enthalten auch Aufwendungsersatz). Ab 27.7.2019 bemisst sich die monatliche Vergütungssumme nach dem Tabellenwert (anlage zum VBVG, siehe unten).
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{{Zitat-dej|§|9|vbvg}} VBVG sieht einen Abrechnungsrhythmus von 3 Monaten vor und {{Zitat-dej|§|10|vbvg}} die zuvor in § 1908k BGB enthaltene Jahresgesamtmitteilung von Berufsbetreuern an die [[Betreuungsbehörde]] über Zahl der Betreuungen und erhaltene Vergütungszahlungen. {{Zitat-dej|§|11|vbvg}} VBVG enthält eine Landesermächtigungsklausel für Nachqualifizierungsmaßnahmen; derzeit hat jedoch kein Bundesland davon Gebrauch gemacht (früher § 2 Berufsvormündervergütungsgesetz).
 
{{Zitat-dej|§|9|vbvg}} VBVG sieht einen Abrechnungsrhythmus von 3 Monaten vor und {{Zitat-dej|§|10|vbvg}} die zuvor in § 1908k BGB enthaltene Jahresgesamtmitteilung von Berufsbetreuern an die [[Betreuungsbehörde]] über Zahl der Betreuungen und erhaltene Vergütungszahlungen. {{Zitat-dej|§|11|vbvg}} VBVG enthält eine Landesermächtigungsklausel für Nachqualifizierungsmaßnahmen; derzeit hat jedoch kein Bundesland davon Gebrauch gemacht (früher § 2 Berufsvormündervergütungsgesetz).
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===Vergütungspauschale bei vermögenden Betreuten ({{Zitat-dej|§|5|vbvg}} Abs. 1 VBVG) bis 26.7.2019===
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  nbjh
 
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{| border=1
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!Zeitraum
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!Betreute im Heim
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!Betreute außerhalb eines Heimes
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|1. bis 3. Monat
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|5,5 Stunden im Monat
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|8,5 Stunden im Monat
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|-
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|4. bis 6. Monat
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|4,5 Stunden im Monat
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|7 Stunden im Monat
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|-
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|7. bis 12. Monat
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|4 Stunden im Monat
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|6 Stunden im Monat
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|-
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|ab 2. Jahr
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|2,5 Stunden im Monat
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|4,5 Stunden im Monat
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|-
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|}
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===Vergütungspauschale bei mittellosen Betreuten ({{Zitat-dej|§|5|vbvg}} Abs. 2 VBVG) bis 26.7.2019===
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{| border=1
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!Zeitraum
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!Betreute im Heim
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!Betreute außerhalb eines Heimes
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|-
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|1. bis 3. Monat
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|4,5 Stunden im Monat
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|7  Stunden im Monat
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|-
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|4. bis 6. Monat'
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|3,5 Stunden im Monat
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|5,5 Stunden im Monat
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|-
  −
|7. bis 12. Monat
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|3 Stunden im Monat
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|5 Stunden im Monat
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|-
  −
|ab 2. Jahr
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|2 Stunden im Monat
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|3,5 Stunden im Monat
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|-
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|}
      
==Tabelle ab 27.7.2019 (A-C kombiniert)==
 
==Tabelle ab 27.7.2019 (A-C kombiniert)==

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