Seit Juli 2019 gilt für die pauschale Betreuervergütung (§§ 8 ff VBVG) nicht mehr Stundensätze, die multipliziert werden (wie seit 1999), sondern feste Tabellenbeträge. Dabei wird von der Qualifikation die Tabelle A, B und C unterschieden.
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Seit Juli 2019 gilt für die pauschale [[Betreuervergütung]] (§§ 8 ff VBVG) nicht mehr Stundensätze, die multipliziert werden (wie seit 1999), sondern feste Tabellenbeträge. Dabei wird von der Qualifikation die Tabelle A, B und C unterschieden.
==Die Tabellenbeträge==
==Die Tabellenbeträge==
Zeile 7:
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In den 3 rechten Spalten wird angegeben, inwieweit eine Erhöhung ggü den Werten vor dem Juli 2019 stattgefunden hat.
In den 3 rechten Spalten wird angegeben, inwieweit eine Erhöhung ggü den Werten vor dem Juli 2019 stattgefunden hat.
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Achtung: Bundestag und Bundesrat haben für die Jahre 2024 und 2025 einem befristeten Inflationszuschlag zur Betreuervergütung zugestimmt. Alle u.g. Monatspauschalen steigen um jeweils 7,50 €. Sie sind zusammen mit dem quartalsweisen Vergütungsantrag geltend zu machen.
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Achtung: Bundestag und Bundesrat haben für die Jahre 2024 und 2025 einem befristeten [[Inflationszuschlag]] zur Betreuervergütung zugestimmt. Alle u.g. Monatspauschalen steigen um jeweils 7,50 €. Sie sind zusammen mit dem quartalsweisen Vergütungsantrag geltend zu machen.