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* Entscheidung bei Streitigkeiten über Bestimmung des Umgangs und des Aufenthalts (§ 1834 BGB), Nr. 7
 
* Entscheidung bei Streitigkeiten über Bestimmung des Umgangs und des Aufenthalts (§ 1834 BGB), Nr. 7
 
* Genehmigung eines [[Ehescheidung|Scheidungsantrags]], § 125 Abs. 2 FamFG
 
* Genehmigung eines [[Ehescheidung|Scheidungsantrags]], § 125 Abs. 2 FamFG
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*Maßnahmen nach dem [[Haager Übereinkommen]] über den Erwachsenenschutz
    
Des Weiteren ist der Richter zuständig für
 
Des Weiteren ist der Richter zuständig für

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