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==Geltendmachung von Zahlungsansprüchen==
 
==Geltendmachung von Zahlungsansprüchen==
 
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Nach allgemeiner Auffassung gehört zur Vermögenssorge die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aller Art, die dem Betreuten zustehen. Dies können Zahlungsansprüche aus einem Beschäftigungsverhältnis sein (Arbeitsentgelt usw.), Zahlungsansprüche, die der Betreute als Wohnungsinhaber hat (Mieten, Mietnebenkosten), Rückzahlungsansprüche gegen andere aus ungerechtfertiger Bereicherung oder unerlaubter Handlung (Schadensersatz, Schmerzensgeld), um nur einige zivilrechtliche Ansprüche zu nennen. Auch Ansprüche aus erbrechtlichen Verhältnissen (Erbanteil, Vermächtnis, Pflichtteilsansprüche) können dazu zählen. Allerdings ist es in der Praxis auch oft der Fall, dass die Geltendmachung von Erbansprüchen als eigener Aufgabenkreis formuliert wird. Ist dies aber nicht gegeben, gehören sie zum Aufgabenkreis Vermögenssorge.
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Nach allgemeiner Auffassung gehört zur Vermögenssorge die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aller Art, die dem Betreuten zustehen. Dies können Zahlungsansprüche aus einem Beschäftigungsverhältnis sein (Arbeitsentgelt usw.), Zahlungsansprüche, die der Betreute als Wohnungsinhaber hat (Mieten, Mietnebenkosten), Rückzahlungsansprüche gegen andere aus ungerechtfertiger Bereicherung oder unerlaubter Handlung (Schadensersatz, Schmerzensgeld), um nur einige zivilrechtliche Ansprüche zu nennen. Auch Ansprüche aus [[Erbschaft|erbrechtlichen Verhältnissen]] (Erbanteil, Vermächtnis, Pflichtteilsansprüche) können dazu zählen. Allerdings ist es in der Praxis auch oft der Fall, dass die Geltendmachung von Erbansprüchen als eigener Aufgabenbereich formuliert wird. Ist dies aber nicht gegeben, gehören sie zum Aufgabenkreis Vermögenssorge.
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Darüber hinaus können öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche zum Aufgabenkreis gehören, z.B. Sozialleistungen aller Art, wie Arbeitslosengeld 1 oder 2, Sozialhilfe incl. Grundsicherung, Renten aller Art, Krankengeld, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Kriegsopferentschädigung, Opferentschädigung usw.. Bei den meisten Betreuten ist dies Hauptteil der Tätigkeit des Betreuers in diesem [[Aufgabenkreis]].
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Darüber hinaus können öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche zum Aufgabenkreis gehören, z.B. Sozialleistungen aller Art, wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld, [[Sozialhilfe]] inkl. Grundsicherung, Renten aller Art, Krankengeld, Wohngeld, Kindergeld, Kriegsopferentschädigung, Opferentschädigung usw. Bei den meisten Betreuten ist dies Hauptteil der Tätigkeit des Betreuers in diesem [[Aufgabenkreis|Aufgabenbereich]].
    
==Prüfen von Ansprüchen, die sich gegen den Betreuten richten==
 
==Prüfen von Ansprüchen, die sich gegen den Betreuten richten==

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