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Bei allen Gerichtsverfahren und behördlichen Angelegenheiten, die den jeweiligen Betreuten tangieren, gilt folgendes für Betreuer zu bedenken:
 
Bei allen Gerichtsverfahren und behördlichen Angelegenheiten, die den jeweiligen Betreuten tangieren, gilt folgendes für Betreuer zu bedenken:
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# fällt die jeweilige Angelegenheit in den [[Aufgabenkreis]] des Betreuers? Bei Unklarheiten in der Formulierung des Aufgabenkreises beim Betreuungsgericht nach {{Zitat de §|1837|bgb}} Abs. 1 BGB um rechtliche Klarstellung bitten;
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# fällt die jeweilige Angelegenheit in den [[Aufgabenkreis]] des Betreuers? Bei Unklarheiten in der Formulierung des Aufgabenkreises beim Betreuungsgericht nach {{Zitat de §|1815|bgb}} Abs. 1 BGB um rechtliche Klarstellung bitten;
 
# wenn die Angelegenheit in den Betreueraufgabenkreis fällt, ist weiter zu prüfen:
 
# wenn die Angelegenheit in den Betreueraufgabenkreis fällt, ist weiter zu prüfen:
 
## Liegt (ggf. partielle) [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] des Betreuten vor (auch hier empfiehlt sich Rücksprache beim Betreuungsgericht und vertiefte Lektüre des [[Sachverständigengutachten]]s; da bei Bejahung der Frage durch den Betreuer selbiger mit Zweifelsfragen seitens des Prozessgerichtes oder der Behörde rechnen muss;
 
## Liegt (ggf. partielle) [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] des Betreuten vor (auch hier empfiehlt sich Rücksprache beim Betreuungsgericht und vertiefte Lektüre des [[Sachverständigengutachten]]s; da bei Bejahung der Frage durch den Betreuer selbiger mit Zweifelsfragen seitens des Prozessgerichtes oder der Behörde rechnen muss;

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