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==Allgemeines==
 
„In seinem [[Aufgabenkreis]] kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.“, so die kurze Fassung des {{Zitat de §|1823|bgb}} BGB.  Bei der praktischen Betreuertätigkeit handelt es sich im Regelfall um die außergerichtliche Vertretung, z.B. gegenüber [[Vertretung gegenüber Behörden|Behörden]], Vermietern, Heimleitungen, Ärzten, Gläubigern etc. Für die gerichtliche Vertretungstätigkeit des Betreuers gelten einige Besonderheiten.
 
„In seinem [[Aufgabenkreis]] kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.“, so die kurze Fassung des {{Zitat de §|1823|bgb}} BGB.  Bei der praktischen Betreuertätigkeit handelt es sich im Regelfall um die außergerichtliche Vertretung, z.B. gegenüber [[Vertretung gegenüber Behörden|Behörden]], Vermietern, Heimleitungen, Ärzten, Gläubigern etc. Für die gerichtliche Vertretungstätigkeit des Betreuers gelten einige Besonderheiten.