==Verwaltung von Haus- und Grundeigentum durch Betreuer==
==Verwaltung von Haus- und Grundeigentum durch Betreuer==
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Die Verwaltung von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken im Eigentum des Betreuten gehört zum [[Aufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]]. Auch hier erfolgt bisweilen seitens des Betreuungsgerichtes eine separate Festlegung des Aufgabenkreises. Soweit die Haus- und Grundverwaltung zu den Betreueraufgaben gehört, zählt sowohl die Bezahlung öffentlicher Abgaben (Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Abwasserentgelte, Straßenreinigungsgebühren usw.) zu den Pflichten als auch die Instandhaltung des Grundeigentums sowie die öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht (z.B. Streupflicht im Winter) dazu. Auch kann der Betreuer Grundeigentum erwerben und verkaufen sowie Beleihen (Hypotheken, Grundschulden usw.). Hierzu benötigt er im Regelfall die [[Genehmigungen|Genehmigung des Betreuungsgerichtes]]) (§ 1850 BGB).
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Die Verwaltung von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken im Eigentum des Betreuten gehört zum [[Aufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]]. Auch hier erfolgt bisweilen seitens des Betreuungsgerichtes eine separate Festlegung des Aufgabenkreises.
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Soweit die Haus- und Grundverwaltung zu den Betreueraufgaben gehört, zählt sowohl die Bezahlung öffentlicher Abgaben ([[wikipedia:de:Grundsteuer (Deutschland)|Grundsteuer]], [[wikipedia:de:Grunderwerbsteuer (Deitschland)|Grunderwerbsteuer, Abwasserentgelte, Straßenreinigungsgebühren usw.) zu den Pflichten als auch die Instandhaltung des Grundeigentums sowie die öffentlich-rechtliche [[wikipedia:de:Verkehrssicherungspflicht|Verkehrssicherungspflicht]] (z.B. Streupflicht im Winter) dazu.
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Auch kann der Betreuer Grundeigentum erwerben und verkaufen sowie Beleihen ([[wikipedia:de:Hypothek (Deutschland)|Hypotheken]], Grundschulden usw.). Hierzu benötigt er im Regelfall die [[Genehmigungen|Genehmigung des Betreuungsgerichtes]]) (§ 1850 BGB).