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| | ===Umfang der Befugnisse des Betreuers=== | | ===Umfang der Befugnisse des Betreuers=== |
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| − | bei der Post- und Telefonkontrolle ({{Zitat-dej |§|1896|bgb}} Abs. 4 BGB) | + | bei der Post- und Telefonkontrolle ({{Zitat-dej |§|1815|bgb}} Abs. 2 BGB) |
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| | Nach dem Gesetzestext können dem Betreuer uneingeschränkte Kontrollbefugnisse eingeräumt werden. Der Richter kann in seinem Beschluss die Kontrollbefugnisse beschränken, z B. auf eingehende Post einer bestimmten Person. Auch ohne eine solche Einschränkung im richterlichen Beschluss liegt es in der Natur der Sache, dass der Schriftwechsel des Betroffenen mit bestimmten Absendern und Empfängern nicht kontrolliert oder angehalten werden darf: | | Nach dem Gesetzestext können dem Betreuer uneingeschränkte Kontrollbefugnisse eingeräumt werden. Der Richter kann in seinem Beschluss die Kontrollbefugnisse beschränken, z B. auf eingehende Post einer bestimmten Person. Auch ohne eine solche Einschränkung im richterlichen Beschluss liegt es in der Natur der Sache, dass der Schriftwechsel des Betroffenen mit bestimmten Absendern und Empfängern nicht kontrolliert oder angehalten werden darf: |
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| | Auch das [[Wohnungsangelegenheiten|Betreten der Wohnung des Betreuten]] zum Auffinden benötigter Papiere muss wegen des grundgesetzlichen Schutzes der Wohnung ({{Zitat Art|13|gg}} Grundgesetz) gerichtlich genehmigt werden. Hier ist die Rechtsprechung sich uneinig, ob ein derartiges Verhalten überhaupt zulässig ist. | | Auch das [[Wohnungsangelegenheiten|Betreten der Wohnung des Betreuten]] zum Auffinden benötigter Papiere muss wegen des grundgesetzlichen Schutzes der Wohnung ({{Zitat Art|13|gg}} Grundgesetz) gerichtlich genehmigt werden. Hier ist die Rechtsprechung sich uneinig, ob ein derartiges Verhalten überhaupt zulässig ist. |
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| − | Beim Fernmeldeverkehr geht es insbesondere darum, ob die betreute Person einen Telefonanschluss bekommt oder ihn behalten darf. Es gilt sinngemäß das gleiche wie beim Postverkehr. Beim Telefonverkehr kann es z.B. auch darum gehen, bestimmte Nummernbereiche, die immense Kosten versursachen können, zu sperren (0190er-Nrn. oder Auslandsvorwahl). Um übermäßige Kosten zu vermeiden, kann auf Handy-Angebote ohne Grundgebühren (sog. Prepaid-Karten) eingegangen werden. Demnächst soll es auch für Telefonanschlüsse im Festnetz möglich sein, ein bestimmtes Telefonbudget zu wählen, über das hinaus innerhalb einer Abrechnungsperiode keine weiteren ausgehenden Gespräche mehr möglich sind. | + | Beim Fernmeldeverkehr geht es insbesondere darum, ob die betreute Person einen Telefonvertrag bekommt oder ihn behalten darf. Es gilt sinngemäß das gleiche wie beim Postverkehr. Beim Telefonverkehr kann es z.B. auch darum gehen, bestimmte Nummernbereiche, die immense Kosten versursachen können, zu sperren (0190er-Nrn. oder Auslandsvorwahl). Um übermäßige Kosten zu vermeiden, kann auf Handy-Angebote ohne Grundgebühren (sog. Prepaid-Karten) eingegangen werden. ausgehenden Gespräche mehr möglich sind. Mit der Gesetzesänderung 2023 ist klargestellt, dass auch der Internetverkehr erfasst ist. |
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| | ===Durchführung der Kontrolle=== | | ===Durchführung der Kontrolle=== |