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==Aufwandspauschale und Sozialleistungsbezug des Betreuers==
 
==Aufwandspauschale und Sozialleistungsbezug des Betreuers==
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Falls der ehrenamtliche Betreuer ALG-2-Bezieher ist, hatte das Bundessozialgericht kürzlich eine unangenehme Überraschung. Hiernach ist die jährlich gezahlte Pauschale von 400
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Falls der ehrenamtliche Betreuer ALG-2-Bezieher ist, hatte das Bundessozialgericht eine unangenehme Überraschung. Hiernach ist die jährlich gezahlte Pauschale von 400
 
€ im Monat des Empfangs auf das ALG-2 als Einkommen anzurechnen. Frei bleibt dabei ein Betrag von 200 €, sodass die anderen 200 € von der mtl ALG-2-Zahlung abgezogen werden.. Allerdings findet sozialrechtlich keine Verteilung auf den Gesamtzeitraum statt, für den die Pauschale bewilligt wird. (BSG, Urt v 24.8.2017, Az.: B 4 AS 9/16 R.
 
€ im Monat des Empfangs auf das ALG-2 als Einkommen anzurechnen. Frei bleibt dabei ein Betrag von 200 €, sodass die anderen 200 € von der mtl ALG-2-Zahlung abgezogen werden.. Allerdings findet sozialrechtlich keine Verteilung auf den Gesamtzeitraum statt, für den die Pauschale bewilligt wird. (BSG, Urt v 24.8.2017, Az.: B 4 AS 9/16 R.
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Ab 1.7.2021 ändert sich die Rechtslage im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes. Danach bleiben Aufwandspauschalen bis zu jährlich 3.000 € auf ALG 2, Sozialhilfe und Versorgungsleistungen des ehrenamtlichen Betreuers anrechnungsfrei. Die §§ § 11a Abs. 1 Nr. 4 SGB II, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII und § 25d Abs. 1 Satz Nr. 3 BVG werden diesbezüglich geändert.
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Zum 1.7.2021 änderte sich die Rechtslage im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes. Danach bleiben Aufwandspauschalen bis zu jährlich 3.000 € auf Bürgergeld, Sozialhilfe und Versorgungsleistungen des ehrenamtlichen Betreuers anrechnungsfrei. Die §§ 11a Abs. 1 Nr. 4 SGB II, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII und § 25d Abs. 1 Satz Nr. 3 BVG wurden diesbezüglich geändert.
    
==Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen==
 
==Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen==