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'''Achtung: diese Seite ist sowohl was die Paragraphen als auch den Inhalt betrifft, an die Rechtslage ab 1.1.2023 angepasst.'''
 
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Hallo Frau Kühnl, das sind die 4 in dem Absatz genannten Sachverhalte. Hier: „wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann“.

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