*falls keine der vorgenannten Zuständigkeiten besteht (z.B. bei dauerhaften Auslandsaufenthalt), ist bei Deutschen das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig | *falls keine der vorgenannten Zuständigkeiten besteht (z.B. bei dauerhaften Auslandsaufenthalt), ist bei Deutschen das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig |