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*deutsche [[wikipedia:de:Staatsbürgerschaft|Staatsangehörige]], unabhängig vom Aufenthaltsort
 
*deutsche [[wikipedia:de:Staatsbürgerschaft|Staatsangehörige]], unabhängig vom Aufenthaltsort
 
*Ausländer mit [[wikipedia:de:gewöhnlicher Aufenthalt|gewöhnlichem Aufenthalt]] in Deutschland  
 
*Ausländer mit [[wikipedia:de:gewöhnlicher Aufenthalt|gewöhnlichem Aufenthalt]] in Deutschland  
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*Ausländer ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (z.B. Durchreisender), der der Fürsorge des deutschen Gerichts bedarf ([https://dejure.org/gesetze/EGBGB/24.html Art. 24] EGBGB)
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*Ausländer ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (z.B. Durchreisender), der der Fürsorge des deutschen Gerichts bedarf (Art. [https://dejure.org/gesetze/EGBGB/24.html 24] EGBGB)
    
Rechtsgrundlage ab 01.09.2009: §§ 99, 104 FamFG.
 
Rechtsgrundlage ab 01.09.2009: §§ 99, 104 FamFG.
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