*deutsche [[wikipedia:de:Staatsbürgerschaft|Staatsangehörige]], unabhängig vom Aufenthaltsort
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*Ausländer mit [[wikipedia:de:gewöhnlicher Aufenthalt|gewöhnlichem Aufenthalt]] in Deutschland
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*Ausländer ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (z.B. Durchreisender), der der Fürsorge des deutschen Gerichts bedarf {{Zitat §|24|bgbeg}} Abs. 1 [[wikipedia:de:EGBGB|EGBGB]])
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*Ausländer ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (z.B. Durchreisender), der der Fürsorge des deutschen Gerichts bedarf [https://dejure.org/gesetze/EGBGB/24.html Art. 24 EGBGB]