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*deutsche [[wikipedia:de:Staatsbürgerschaft|Staatsangehörige]], unabhängig vom Aufenthaltsort
 
*deutsche [[wikipedia:de:Staatsbürgerschaft|Staatsangehörige]], unabhängig vom Aufenthaltsort
 
*Ausländer mit [[wikipedia:de:gewöhnlicher Aufenthalt|gewöhnlichem Aufenthalt]] in Deutschland  
 
*Ausländer mit [[wikipedia:de:gewöhnlicher Aufenthalt|gewöhnlichem Aufenthalt]] in Deutschland  
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*Ausländer ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (z.B. Durchreisender), der der Fürsorge des deutschen Gerichts bedarf {{Zitat Art|24|bgbeg}} Abs. 1 [[wikipedia:de:EGBGB|EGBGB]])
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*Ausländer ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (z.B. Durchreisender), der der Fürsorge des deutschen Gerichts bedarf {{Zitat §|24|bgbeg}} Abs. 1 [[wikipedia:de:EGBGB|EGBGB]])
    
Rechtsgrundlage ab 01.09.2009: §§ 99, 104 FamFG.
 
Rechtsgrundlage ab 01.09.2009: §§ 99, 104 FamFG.
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