*aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Gericht beschlossenen [[Betreuerwechsel]] (§ 1869 BGB);
*aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Gericht beschlossenen [[Betreuerwechsel]] (§ 1869 BGB);
−
*sowie bei [[Vorläufiger Betreuer|vorläufigen Betreuerbestellungen]] nach §§ 300, 301 und 302 FamFG auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums.
+
*sowie bei [[Vorläufiger Betreuer|vorläufigen Betreuerbestellungen]] auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (§§ 300, 301 und 302 FamFG).