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===Schätzung von Vermögenswerten===
 
===Schätzung von Vermögenswerten===
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Der Betreuer hat sämtliche Gegenstände zu verzeichnen, die einen wirtschaftlichen Wert darstellen. Er muss einschätzen, ob bestimmte Werte zusammengefasst werden können oder einzeln aufzuführen sind. Für diese Bewertung sind ggf. Schätzwerte erforderlich. Sollte der Wert eines Vermögensgegenstandes nicht bekannt sein, ist der Betreuer grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Schätzung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.  Dies ist in sein pflichtgemäßes Ermessen gestellt. Sollte der Betreuer nicht in der Lage sein, eine Bewertung vorzunehmen, kann er gemäß § 1835 Abs. 3 BGB 2023 einen Sachverständigen hinzuziehen, siehe unten.
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Der Betreuer hat sämtliche Gegenstände zu verzeichnen, die einen wirtschaftlichen Wert darstellen. Er muss einschätzen, ob bestimmte Werte zusammengefasst werden können oder einzeln aufzuführen sind. Für diese Bewertung sind ggf. Schätzwerte erforderlich. Sollte der Wert eines Vermögensgegenstandes nicht bekannt sein, ist der Betreuer grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Schätzung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.  Dies ist in sein pflichtgemäßes Ermessen gestellt. Sollte der Betreuer nicht in der Lage sein, eine Bewertung vorzunehmen, kann er gemäß § 1835 Abs. 3 BGB einen Sachverständigen hinzuziehen, siehe unten.
    
==Weitere Beteiligte==
 
==Weitere Beteiligte==
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