Der rechtliche [[Betreuer]] haftet für [[wikipedia:de:Vorsatz|vorsätzlich]] und [[wikipedia:de:Fahrlässigkeit|fahrlässig]] verursachte [[wikipedia:de:Schaden|Schäden]] beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt ({{Zitat-dej |§|1833|bgb}} BGB i.V.m. § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer grundsätzlich keine Amtspflichten.
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Der rechtliche [[Betreuer]] haftet für [[wikipedia:de:Vorsatz|vorsätzlich]] und [[wikipedia:de:Fahrlässigkeit|fahrlässig]] verursachte [[wikipedia:de:Schaden|Schäden]] beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1826 BGB).
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Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer grundsätzlich keine Amtspflichten.