'''Einwilligungsfähigkeit''' (auch Einsichts- und Steuerungsfähigkeit) ist ein rechtlicher Begriff, der die Fähigkeit eines Betroffenen beschreibt, in die Verletzung eines ihm zuzurechnenden [[wikipedia:de:Rechtsgut|Rechtsgut]]s [[wikipedia:de:Einwilligung|einzuwilligen]]. | '''Einwilligungsfähigkeit''' (auch Einsichts- und Steuerungsfähigkeit) ist ein rechtlicher Begriff, der die Fähigkeit eines Betroffenen beschreibt, in die Verletzung eines ihm zuzurechnenden [[wikipedia:de:Rechtsgut|Rechtsgut]]s [[wikipedia:de:Einwilligung|einzuwilligen]]. |