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Allerdings hat kein Betreuer das Recht, die Entlassung innerhalb eines von ihm bestimmten Zeitpunktes zu verlangen. Sicher wird das [[Betreuungsgericht]] sich bemühen, bei besonderer [[einstweilige Anordnung|Eilbedürftigkeit]] schnell einen anderen Betreuer zu bestellen, aber feste Zeiträume i.S. von Kündigungsfristen gibt es nicht. Darüber sollte sich jedermann im Klaren sein, der sich zum Betreuer bestellen lässt und seine Zustimmung dazu nach ({{Zitat de §|1898|bgb}} BGB gegeben hat
 
Allerdings hat kein Betreuer das Recht, die Entlassung innerhalb eines von ihm bestimmten Zeitpunktes zu verlangen. Sicher wird das [[Betreuungsgericht]] sich bemühen, bei besonderer [[einstweilige Anordnung|Eilbedürftigkeit]] schnell einen anderen Betreuer zu bestellen, aber feste Zeiträume i.S. von Kündigungsfristen gibt es nicht. Darüber sollte sich jedermann im Klaren sein, der sich zum Betreuer bestellen lässt und seine Zustimmung dazu nach ({{Zitat de §|1898|bgb}} BGB gegeben hat
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Rechtsprechung:
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===Rechtsprechung===
    
'''OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.1995, 3 Wx 347/94''':
 
'''OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.1995, 3 Wx 347/94''':

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