Es empfiehlt sich der Abschluss eines nicht kündbaren Grabpflegevertrags bei einer kirchlichen oder kommunalen Friedhofsverwaltung oder bei einer Treuhandstelle (z.B. Gesellschaft für Dauergrabpflege). Hierdurch kann Insolvenzrisiken privater Gärtnereien vorgebeugt werden. | Es empfiehlt sich der Abschluss eines nicht kündbaren Grabpflegevertrags bei einer kirchlichen oder kommunalen Friedhofsverwaltung oder bei einer Treuhandstelle (z.B. Gesellschaft für Dauergrabpflege). Hierdurch kann Insolvenzrisiken privater Gärtnereien vorgebeugt werden. |