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'''OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.02.2003, 3 W 23/03''':
 
'''OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.02.2003, 3 W 23/03''':
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Kein Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des Vormundschaftsgerichtes im Wege der Aufsicht nach § 1837 BGB. Ein Rechtsanspruch darauf, dass das Vormundschaftsgericht im Wege der Aufsicht tätig wird oder dass es bestimmte Anordnungen an den Betreuer erlässt, steht dritten Personen nicht zu; dementsprechend sind sie gegen die Ablehnung des Einschreitens auch nicht aus eigenem Recht beschwerdebefugt. (Leitsatz der Redaktion)
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Kein Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des Vormundschaftsgerichtes im Wege der Aufsicht nach § 1837 BGB. Ein Rechtsanspruch darauf, dass das Vormundschaftsgericht im Wege der Aufsicht tätig wird oder dass es bestimmte Anordnungen an den Betreuer erlässt, steht dritten Personen nicht zu; dementsprechend sind sie gegen die Ablehnung des Einschreitens auch nicht aus eigenem Recht beschwerdebefugt.  
    
'''[http://www.juraforum.de/urteile/urteil/saarlaendisches-olg-beschluss-vom-26-01-2004-az-5-w-29903.html OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.01.2004], {{Rspr|5 W 299/03}}:'''
 
'''[http://www.juraforum.de/urteile/urteil/saarlaendisches-olg-beschluss-vom-26-01-2004-az-5-w-29903.html OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.01.2004], {{Rspr|5 W 299/03}}:'''

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