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===Rechtsprechung zum Umfang der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts===
 
===Rechtsprechung zum Umfang der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts===
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'''LG Köln, Beschluss vom 27. 04. 1992, {{Rspr|1 T 117/92}}, NJW 1993, 206:'''
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'''LG Köln, Beschluss vom 27.04.1992, {{Rspr|1 T 117/92}}, NJW 1993, 206:'''
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1. In Zweckmäßigkeitsfragen darf das Vormundschaftsgericht nicht anstelle des Vormunds tätig werden, nicht seine eigene Meinung an die Stelle der des Vormunds setzen und keine bindenden Anordnungen treffen.
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# In Zweckmäßigkeitsfragen darf das Vormundschaftsgericht nicht anstelle des Vormunds tätig werden, nicht seine eigene Meinung an die Stelle der des Vormunds setzen und keine bindenden Anordnungen treffen.
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# Der Aufenthalt auf einer geschlossenen gerontopsychiatrischen Station greift stärker in die Rechte des Betroffenen ein als der Aufenthalt in einem Heim, in dem freiheitsbeschränkende Maßnahmen - hier Fixierung - notwendig sind. (Leitsätze der Redaktion).
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2. Der Aufenthalt auf einer geschlossenen gerontopsychiatrischen Station greift stärker in die Rechte des Betroffenen ein als der Aufenthalt in einem Heim, in dem freiheitsbeschränkende Maßnahmen - hier Fixierung - notwendig sind. (Leitsätze der Redaktion).
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'''OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.02.2003, 3 W 23/03''':
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Kein Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des Vormundschaftsgerichtes im Wege der Aufsicht nach § 1837 BGB. Ein Rechtsanspruch darauf, dass das Vormundschaftsgericht im Wege der Aufsicht tätig wird oder dass es bestimmte Anordnungen an den Betreuer erlässt, steht dritten Personen nicht zu; dementsprechend sind sie gegen die Ablehnung des Einschreitens auch nicht aus eigenem Recht beschwerdebefugt. (Leitsatz der Redaktion)
    
'''[http://www.juraforum.de/urteile/urteil/saarlaendisches-olg-beschluss-vom-26-01-2004-az-5-w-29903.html OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.01.2004], {{Rspr|5 W 299/03}}:'''
 
'''[http://www.juraforum.de/urteile/urteil/saarlaendisches-olg-beschluss-vom-26-01-2004-az-5-w-29903.html OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.01.2004], {{Rspr|5 W 299/03}}:'''

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