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| | ===Rechtsprechung zum Umfang der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts=== | | ===Rechtsprechung zum Umfang der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts=== |
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| − | '''LG Köln, Beschluss vom 27. 04. 1992, {{Rspr|1 T 117/92}}, NJW 1993, 206:''' | + | '''LG Köln, Beschluss vom 27.04.1992, {{Rspr|1 T 117/92}}, NJW 1993, 206:''' |
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| − | 1. In Zweckmäßigkeitsfragen darf das Vormundschaftsgericht nicht anstelle des Vormunds tätig werden, nicht seine eigene Meinung an die Stelle der des Vormunds setzen und keine bindenden Anordnungen treffen.
| + | # In Zweckmäßigkeitsfragen darf das Vormundschaftsgericht nicht anstelle des Vormunds tätig werden, nicht seine eigene Meinung an die Stelle der des Vormunds setzen und keine bindenden Anordnungen treffen. |
| | + | # Der Aufenthalt auf einer geschlossenen gerontopsychiatrischen Station greift stärker in die Rechte des Betroffenen ein als der Aufenthalt in einem Heim, in dem freiheitsbeschränkende Maßnahmen - hier Fixierung - notwendig sind. (Leitsätze der Redaktion). |
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| − | 2. Der Aufenthalt auf einer geschlossenen gerontopsychiatrischen Station greift stärker in die Rechte des Betroffenen ein als der Aufenthalt in einem Heim, in dem freiheitsbeschränkende Maßnahmen - hier Fixierung - notwendig sind. (Leitsätze der Redaktion).
| + | '''OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.02.2003, 3 W 23/03''': |
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| | + | Kein Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des Vormundschaftsgerichtes im Wege der Aufsicht nach § 1837 BGB. Ein Rechtsanspruch darauf, dass das Vormundschaftsgericht im Wege der Aufsicht tätig wird oder dass es bestimmte Anordnungen an den Betreuer erlässt, steht dritten Personen nicht zu; dementsprechend sind sie gegen die Ablehnung des Einschreitens auch nicht aus eigenem Recht beschwerdebefugt. (Leitsatz der Redaktion) |
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| | '''[http://www.juraforum.de/urteile/urteil/saarlaendisches-olg-beschluss-vom-26-01-2004-az-5-w-29903.html OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.01.2004], {{Rspr|5 W 299/03}}:''' | | '''[http://www.juraforum.de/urteile/urteil/saarlaendisches-olg-beschluss-vom-26-01-2004-az-5-w-29903.html OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.01.2004], {{Rspr|5 W 299/03}}:''' |