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==In Eilfällen kann ein vorläufiger Betreuer bestellt werden==
 
==In Eilfällen kann ein vorläufiger Betreuer bestellt werden==
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Das [[Betreuungsverfahren]], das eine umfassende Ermittlungstätigkeit des Gerichts erfordert, nimmt gewisse Zeit in Anspruch. Häufig muss jedoch zum Wohle des Betroffenen rasch gehandelt werden. Dann kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen, einen vorläufigen [[Einwilligungsvorbehalt]] anordnen, einen [[Betreuerwechsel|Betreuer entlassen]] oder den [[Aufgabenkreis]] eines bestellten Betreuers vorläufig erweitern ({{Zitat de §|69f|fgg}} FGG).  
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Das [[Betreuungsverfahren]], das eine umfassende Ermittlungstätigkeit des Gerichts erfordert, nimmt gewisse Zeit in Anspruch. Häufig muss jedoch zum Wohle des Betroffenen rasch gehandelt werden. Dann kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren durch [[einstweilige Anordnung]] einen vorläufigen Betreuer bestellen, einen vorläufigen [[Einwilligungsvorbehalt]] anordnen, einen [[Betreuerwechsel|Betreuer entlassen]] oder den [[Aufgabenkreis]] eines bestellten Betreuers vorläufig erweitern ({{Zitat de §|69f|fgg}} FGG).  
    
Eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, falls dringende Gründe dafür vorliegen, dass die Voraussetzungen für die [[Betreuerbestellung]] oder für die Anordnung eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es vorliegen und mit dem Aufschub Gefahr verbunden wäre. In diesen Fällen muss ein [[ärztliches Zeugnis]] über den Zustand des Betroffenen vorliegen. Der Betroffene sowie der [[Verfahrenspfleger]], soweit ein solcher bestellt ist, müssen grundsätzlich persönlich [[Anhörung|angehört]] worden sein.
 
Eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, falls dringende Gründe dafür vorliegen, dass die Voraussetzungen für die [[Betreuerbestellung]] oder für die Anordnung eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es vorliegen und mit dem Aufschub Gefahr verbunden wäre. In diesen Fällen muss ein [[ärztliches Zeugnis]] über den Zustand des Betroffenen vorliegen. Der Betroffene sowie der [[Verfahrenspfleger]], soweit ein solcher bestellt ist, müssen grundsätzlich persönlich [[Anhörung|angehört]] worden sein.
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==Abgestuftes Verfahren==
 
==Abgestuftes Verfahren==
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§ 69f I FGG gestattet die vorläufige Betreuerbestellung durch '''einstweilige Anordnung '''für die Dauer von maximal sechs Monaten (mit Verlängerungsmöglichkeit auf ein Jahr, nachdem der Sachverständige angehört wurde - § 69f Abs. 2 FGG).
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§ 69f I FGG gestattet die vorläufige Betreuerbestellung durch '''einstweilige Anordnung '''für die Dauer von maximal sechs Monaten (mit Verlängerungsmöglichkeit auf ein Jahr, nachdem der [[Sachverständigengutachten|Sachverständige]] angehört wurde - § 69f Abs. 2 FGG).
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'''Materielle '''Voraussetzung für den Erlaß der einstweiligen Anordnung ist, dass dringende
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'''Materielle '''Voraussetzung für den Erlass der einstweiligen Anordnung ist, dass dringende
    
Gründe für die Annahme der Betreuungsbedürftigkeit bestehen (§ 69f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGG). Das heißt, dass aufgrund einer vorläufigen Prüfung der Sach- und Rechtslage die spätere Bestellung eines Betreuers ''überwiegend wahrscheinlich ''ist.
 
Gründe für die Annahme der Betreuungsbedürftigkeit bestehen (§ 69f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGG). Das heißt, dass aufgrund einer vorläufigen Prüfung der Sach- und Rechtslage die spätere Bestellung eines Betreuers ''überwiegend wahrscheinlich ''ist.
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Bei dieser '''eiligen einstweiligen Anordnung''' muss das Gericht außerdem die Bestimmungen des § 1897 Abs. 4 und 5 BGB für die Auswahl des Betreuers nicht zu beachten (§ 69f Abs. 1 Satz 5 FGG), kann also einen [[Betreuervorschlag|Vorschlag]] des Betroffenen ohne weiteres übergehen.
 
Bei dieser '''eiligen einstweiligen Anordnung''' muss das Gericht außerdem die Bestimmungen des § 1897 Abs. 4 und 5 BGB für die Auswahl des Betreuers nicht zu beachten (§ 69f Abs. 1 Satz 5 FGG), kann also einen [[Betreuervorschlag|Vorschlag]] des Betroffenen ohne weiteres übergehen.
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Würde selbst die Bestellung eines Betreuers durch eilige einstweilige Anordnung zu lange dauern (beispielsweise weil ein ins Koma gefallener Patient unbedingt noch am selben Tag operiert werden muss), kann das [[Vormundschaftsgericht]] als '''Notbetreuer '''nach §§ 1908i I 1, ({{Zitat de §|1846|bgb}} BGB selbst an Stelle des noch nicht bestellten Betreuers handeln. Besondere Verfahrensvorschriften braucht es dann nicht zu beachten. So weit es das Eilbedürfnis überhaupt zuläßt, muss das Gericht nur - in welcher Form auch immer - rechtliches Gehör gewähren.
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Würde selbst die Bestellung eines Betreuers durch eilige einstweilige Anordnung zu lange dauern (beispielsweise weil ein ins Koma gefallener Patient unbedingt noch am selben Tag [[Heilbehandlung|operiert]] werden muss), kann das [[Vormundschaftsgericht]] als '''Notbetreuer '''nach §§ 1908i I 1, ({{Zitat de §|1846|bgb}} BGB selbst an Stelle des noch nicht bestellten Betreuers handeln. Besondere Verfahrensvorschriften braucht es dann nicht zu beachten. So weit es das Eilbedürfnis überhaupt zulässt, muss das Gericht nur - in welcher Form auch immer - rechtliches Gehör gewähren.
    
==Diese einstweilige Anordnung ist zu befristen==
 
==Diese einstweilige Anordnung ist zu befristen==

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