Das [[Betreuungsverfahren]], das eine umfassende Ermittlungstätigkeit des Gerichts erfordert, nimmt gewisse Zeit in Anspruch. Häufig muss jedoch zum Wohle des Betroffenen rasch gehandelt werden. Dann kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen, einen vorläufigen [[Einwilligungsvorbehalt]] anordnen, einen [[Betreuerwechsel|Betreuer entlassen]] oder den [[Aufgabenkreis]] eines bestellten Betreuers vorläufig erweitern ({{Zitat de §|69f|fgg}} FGG). | Das [[Betreuungsverfahren]], das eine umfassende Ermittlungstätigkeit des Gerichts erfordert, nimmt gewisse Zeit in Anspruch. Häufig muss jedoch zum Wohle des Betroffenen rasch gehandelt werden. Dann kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen, einen vorläufigen [[Einwilligungsvorbehalt]] anordnen, einen [[Betreuerwechsel|Betreuer entlassen]] oder den [[Aufgabenkreis]] eines bestellten Betreuers vorläufig erweitern ({{Zitat de §|69f|fgg}} FGG). |