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=== Gerichtliches Verfahren der Sterilisationsgenehmigung ===
 
=== Gerichtliches Verfahren der Sterilisationsgenehmigung ===
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[[Bild:Sterilisationen.gif|thumb|300px|right|Genehmigungen nach § 1905 BGB]]
 
Eine betreuungsrechtliche Entscheidung zur Sterilisation muss stets vom [[Vormundschaftsgericht]] genehmigt werden ({{Zitat de §|1905|bgb}} Abs. 2 BGB, {{Zitat de §|69d|fgg}} FGG).
 
Eine betreuungsrechtliche Entscheidung zur Sterilisation muss stets vom [[Vormundschaftsgericht]] genehmigt werden ({{Zitat de §|1905|bgb}} Abs. 2 BGB, {{Zitat de §|69d|fgg}} FGG).
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Sind die Zeitpunkte der Bekanntmachungen an den Sterilisationsbetreuer und Verfahrenspfleger/-bevollmächtigten unterschiedlich, hängt die Wirksamkeit von der letzten Bekanntmachung ab (OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 22).ll) Erst zwei Wochen später darf die Sterilisation frühestens durchgeführt werden ({{Zitat de §|1905|bgb}} Abs. 2 Satz 2 BGB). Der Methode ist der Vorzug zu geben, die eine Refertilisierung zulässt.
 
Sind die Zeitpunkte der Bekanntmachungen an den Sterilisationsbetreuer und Verfahrenspfleger/-bevollmächtigten unterschiedlich, hängt die Wirksamkeit von der letzten Bekanntmachung ab (OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 22).ll) Erst zwei Wochen später darf die Sterilisation frühestens durchgeführt werden ({{Zitat de §|1905|bgb}} Abs. 2 Satz 2 BGB). Der Methode ist der Vorzug zu geben, die eine Refertilisierung zulässt.
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Im Jahre 2005 (2004) wurden in der Bundesrepublik Deutschland 296 (187) Genehmigungsanträge nach § 1905 Abs. 2 BGB gestellt, davon wurden 262 (154) bewilligt (Quelle: ''Bundesministerium der Justiz, Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz'').
      
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==

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